Unsere Leistungen

Wir beraten Sie in rechtlichen Angelegenheiten wie Erbrecht,
Liegenschaftsrecht, Familienrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht und verfassen die entsprechenden Verträge, Urkunden und Eingaben.

Kontaktieren Sie das Notariat Dr. Michael Billeth in St. Pölten für eine verlässliche Rechtsauskunft

Erbrecht: Testamentserrichtung, Erbverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge, Verlassenschaftsverfahren

Bei der Errichtung eines Testaments muss sichergestellt sein, dass die Anordnungen darin wirklich das bewirken, was Sie als Verfasser damit bezwecken wollen. Deshalb ist es empfehlenswert, die Errichtung eines Testaments zusammen mit einem Notar zu machen. 

Wir beraten Sie umfassend, auch bei der Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen. Nach der Errichtung verwahren wir Ihr Testament und andere erbrechtsbezogene Urkunden zuverlässig und registrieren sie im Österreichischen Zentralen Testamentsregister. 

Bei Verlassenschaftsverfahren vertreten wir Sie als Erben.

Liegenschaftsrecht: Kauf-, Schenkungs-, Übergabs-, Tausch-, Miet- und Pachtverträge, Grundteilung, Wohnungseigentum, Treuhandschaften, Grundbuchsdurchführungen, Löschungen

Gerne errichten wir Ihren Kaufvertrag über Liegenschaften, genauso wie auch Schenkungs- und Übergabeverträge. Auch Wohnungseigentumsverträge, Verträge für Grundteilungen und Urkunden über die Einräumung oder Löschung grundbücherlicher Rechte errichten wir gerne für Sie. Darüber hinaus sind wir als Treuhänder tätig.

Familienrecht: Ehe und Partnerschaft, Scheidungsvergleich, Adoption

Wir beraten Sie bei allen rechtlichen Fragen, die eine Familie betreffen können. Dazu gehören beispielsweise die Errichtung von Ehevereinbarungen, Regelungen bezüglich der Versorgung, der Vermögensaufteilung oder des Erbrechts. Gerne erstellen wir dazu Verträge, bei denen die Interessen von beiden Parteien berücksichtigt werden. 

Im Falle einer Scheidung beraten wir beide Ehepartner objektiv und helfen Ihnen somit, eine Einigung zu erzielen. Den Vergleich, der dabei entsteht, legen wir dem Scheidungsrichter vor. 

Auch bei allen rechtlichen Fragen im Rahmen einer Adoption unterstützen wir Sie zuverlässig. Eine Adoption kommt durch einen schriftlichen Vertrag zwischen dem Adoptierenden und dem Wahlkind zustande. Das adoptierte Kind ist damit rechtlich dem leiblichen Kind gleichgestellt.

Vorsorgevollmacht, Erwachsenenvertretung, Patientenverfügung

Die Vorsorgevollmacht betrifft die rechtzeitige Vorsorge einer künftigen Geschäfts-, Einsichts- oder Urteilsunfähigkeit. Diese wird erstellt, solange der Vollmachtgeber noch handlungs- und geschäftsfähig ist. So können Sie selbst auswählen, wer in Zukunft Angelegenheiten für Sie regelt und übernimmt. 

Wir können Ihnen im Fall der Geschäftsunfähigkeit eines Angehörigen oder Bekannten eine gesetzliche oder gewählte Erwachsenenvertretung begründen und alle damit im Zusammenhang notwendigen Tätigkeiten erledigen. Diesbezüglich erhalten Sie eine genaue Erklärung über die Vorgehensweise bei einer Erwachsenenvertretung und wird auf diese Weise eine gerichtliche Erwachsenenvertretung (früher Sachwalterschaft genannt) verhindert.

Auch für die Patientenverfügung sind wir Ihr Ansprechpartner. Wir machen die Verfügung verbindlich und stellen sie für Sie ins Patientenverfügungsregister. Mit diesem Dokument können Sie regeln, welche medizinischen Maßnahmen getroffen werden dürfen, wenn Sie beispielsweise einen schweren Unfall oder eine Krankheit haben.

Wirtschaftsrecht: Gesellschaftsverträge, Abtretungsverträge und Firmenbucheingaben

Zu unseren wichtigsten Aufgaben gehören die Errichtungen von Kapital- und Personengesellschaften. Bei Gründung einer Gesellschaft kümmern wir uns nicht nur um die Vertragserrichtung, sondern auch um die Firmenbuchdurchführung.

Die Firmenbucheingaben werden von uns errichtet, beglaubigt und beim Firmenbuch elektronisch eingereicht. Bei Änderungen in bestehenden Gesellschaften verfassen wir alle erforderlichen Eingaben und erledigen alle Schritte bis zur Änderung im Firmenbuch; beispielsweise beim Wechsel eines Geschäftsführers oder Gesellschafters, Änderung der Gesellschaftsform (z. B. Umgründung), Änderung des Firmenwortlauts, Verlegung des Firmensitzes, Kapitalerhöhung oder -herabsetzung sowie bei der Liquidation eines Unternehmens.

Sonstiges: Privaturkunden wie Schuldscheine und Darlehensverträge, Fortpflanzungsmedizingesetz, Begutachtung bestehender Verträge oder Vertragsentwürfe, sonstige Vertretungstätigkeiten, Beglaubigungen und Beurkundungen

Wir verfassen jede Art von Privaturkunden und nehmen Vertretungstätigkeiten wahr, beispielsweise vor Finanzämtern, Verwaltungsbehörden oder Markenregistrierungen, Bauangelegenheiten oder Personenstandssachen.